Riestersparen für eine intakte Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht mehr aus, um im Alter ein sorgenfreies Leben führen zu können. Aus diesem Grund macht es Sinn, bereits jetzt damit zu beginnen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Die finanziell lukrativste Möglichkeit ist es dabei, mit Hilfe der Riester Rente für eine intakte Altersvorsorge zu sorgen.


Die Riester Rente – sorgenfrei mit Hilfe des Staates

Der Name der Riester-Altersvorsorge geht auf ihren Erschaffer zurück: Ex-Arbeitsminister Walter Riester. Das Riestersparen oder einfach „Riestern“ funktioniert in der Form, dass man mit Hilfe eines Finanzprodukts beginnt, für sein Alter vorzusorgen, um so sein Vermögen für das Alter auszubauen. Die eigentliche Rente besteht dann also aus zwei Teilen: Die gesetzliche Rentenversicherung wird um das Geld, was man selbst angespart hat, erhöht. Um diesen Prozess zu fördern, schießt der Staat jedoch gewisse Zulagen zu den Mitteln, die man selbst angespart hat, hinzu. Dies bedeutet, in jedem Monat, in dem man selber etwas Geld spart, erhält man zusätzlich eine Zulage vom Staat. Die private Altersvorsorge wächst so durch die Riester Rente wesentlich schneller. Nicht in jedem Fall geschieht die staatliche Förderung allerdings über eine direkte Zulage. Alternativ kann der Staat auch gewisse Vergünstigungen gewähren, die der Riestersparer meist über die Steuern erhält. Man spricht in diesem Fall von Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Das Finanzamt prüft, welche Variante günstiger für den Sparer ist und entscheidet sich dann für diese.

Wer kann riestern?

Nicht jeder Deutsche kann mit Hilfe des Staats für sein Alter vorsorgen. Der sogenannte zulagenberechtige Personenkreis ist beschränkt. Grundsätzlich gibt es unmittelbar berechtige und mittelbar berechtige Personen. Unmittelbar berechtigt sind alle Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Vereinfacht gesagt trifft dies auf jeden Menschen, der ein garantiertes Festeinkommen bezieht, mit welchem er auch in die gesetzliche Rente einbezahlen muss. Mittelbar berechtigt ist zusätzlich der Personenkreis, der mit einem unmittelbar Berechtigten verheiratet ist. Da die gesetzliche Altersvorsorge nicht ausreicht, um ein sorgenfreies Leben im Alter zu führen, muss man privat vorsorgen. Hierbei ist das Riestersparen die beste Methode, denn der Staat hilft durch regelmäßige Zulagen dabei, einen angemessenen Kapitalstock aufzubauen. Diese Förderung in Anspruch nehmen kann jeder Deutsche, der voll steuerpflichtig ist und in die gesetzliche Rentenkasse zahlt.

Foto: detailblick – Fotolia

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